Photovoltaik Förderung – Ab 2024 starke Förderung von Solarenergie

Nachdem die bisherigen staatlichen Fördermittel für den Ausbau der Solarenergieerzeugung großen Anklang gefunden haben, sollen auch 2024 wieder großzügig Gelder der Photovoltaik Förderung gewidmet werden. Was genau gefördert wird und welche Bedingungen an die Fördermittel gebunden sind, erfahren Sie bei uns!

Erfahren Sie mehr zu den staatlichen Fördermitteln für die Solar Förderung oder Förderung von Photovoltaik in Dortmund und lassen Sie sich von uns individuell zu Ihren Möglichkeiten beraten. Zusammen bringen wir die grüne Energie auch in Ihr Zuhause!

Solar Förderung durch „Solarstrom für Elektroautos“ KfW 442

 

 

Ab Frühjahr 2024 soll das Bundesprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442) wieder angeboten werden. Für Privatpersonen mit Eigenheim sind für die Photovoltaik Förderung Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro erhältlich, mit denen Sie die Installation Ihrer eigenen Solaranlage mit Ladesäule in Auftrag geben können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das wird gefördert:

Diese Solar Förderung richtet sich insbesondere an Hausbesitzer, die eine E-Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher installieren möchten. Dabei wird der Erwerb eines neuen Solarstromspeichers mit nutzbarer Speicherkapazität von mindestens 5 kWh, sowie der Erwerb einer neuen Ladestation mit einer Leistung von mindestens 11 kW unterstützt. Zudem wird die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp und die gesamte Installation mit Anschluss der Gesamtanlage gefördert.

 

  • Voraussetzungen:

Für die Photovoltaik Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ (442) ist besonders wichtig, dass Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher fabrikneu angeschafft werden müssen und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestellt sein dürfen. Zusätzlich muss ein Elektroauto auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen oder zumindest bestellt sein. Handelt es sich um einen Leasingvertrag, muss dieser eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen – Firmen- und Dienstwagen sind dabei von der Solar Förderung ausgeschlossen.

 

  • Einschränkungen:

Zu den Einschränkungen der Solar Förderung 442 gehört, dass Antragstellende Privatpersonen sein müssen. Außerdem sind unbewohnte Neubauten, ausschließlich vermietete Objekte, Ferienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Unternehmen von den Fördermitteln ausgeschlossen. Auch die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss ist nicht möglich. Das Bundesprogramm 442 ist zudem nicht mit anderen (regionalen) Förderprogrammen kombinierbar. Bei Rückfragen sind wir gern für Sie da!

Wir empfehlen, mit der Antragstellung und Planung Ihrer Solar Förderung nicht zu lange zu zögern. Bei jeglichen Fragen stehen unsere Experten Ihnen gern zur Seite und helfen, Ihren Traum der eigenen Solaranlage zu verwirklichen –so können wir gemeinsam den Grundstein für eine grünere Zukunft legen.

Photovoltaik Förderung durch die KfW & weitere Förderprogramme

Aktuell gibt es einige Möglichkeiten, vergünstigt Kredite für die Anschaffung einer privaten PV-Anlage zu erhalten. Die deutsche Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) bietet dabei selbst besonders günstige Kredite für Privathaushalte an. Worum es sich beim Förderkredit für Strom & Wärme (KfW 270) handelt, erfahren Sie hier:

 

  • Worum es geht:

Die Photovoltaik Förderung gilt vor allem der Anschaffung von PV-Modulen und Solaranlagen zur Installation auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen wie beispielsweise dem eigenen Garten.

  • Voraussetzungen:

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können von der Förderung profitieren. Es kann also jeder einen zinsgünstigen Kredit (KfW 270) für den Kauf und die Installation von PV-Modulen beantragen. Auch Anlagen zur Gewinnung von Wasser- und Windkraft oder Biogas sind hier miteinbegriffen.

  • Antragstellung:

Der Antrag auf den Kredit zur Photovoltaik Förderung können Sie direkt bei der deutschen Kreditbank für Wiederaufbau oder bei Ihrer Hausbank beantragen. Dazu beraten wir Sie gern individuell und helfen Ihnen, die passenden Fördermittel für Ihre neue Solaranlage zu beantragen.

 

Einspeisevergütung nach dem EEG

Am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurden in vergangenen Jahren einige Änderungen vorgenommen, mit denen der Betrieb einer Solaranlage und das Einspeisen ins öffentliche Stromnetz noch profitabler und leichter geworden sind. Welche Maßnahmen zur Photovoltaik Förderung das EEG nun vorsieht, fassen wir Ihnen zusammen:

 

  • Durch das Streichen der EEG-Umlage wird die Abrechnung beim Stromverkauf einfacher.
  • Erzeugungszähler sind nicht mehr erforderlich, wenn die PV-Anlage nicht mehr als 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.
  • Die Obergrenze von 70% der Nennleistung fällt weg: Neue PV-Anlagen bis 25 kWh dürfen jetzt ihren gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen.
  • Fördervergütungen für die Solar Förderung gelten nun auch für im Garten aufgebaute Solarmodule bis maximal 20 kW Leistung. Bedingung ist nur, dass sich Ihr Hausdach nicht zur Installation eignet.

 

Förderung Photovoltaik Dortmund – lassen Sie uns gemeinsam Ihre eigene Solaranlage planen! Als Ihre Solarexperten in Dortmund und Umgebung beraten wir Sie gern individuell zu Ihren Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme und Anmeldung Ihrer Anlage. Kontaktieren Sie uns!

  • Staatliche Förderung

Kontakt

Der einfachste Weg, mit uns in Kontakt zu treten. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Anfrage! Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

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Am Rebstock 1
44263 Dortmund

Tel.: 0176 – 64 06 01 76
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